Allgemeine Hosting- und Wartungsbedingungen
Verwender ist:
D_TRE GmbH
Inhaber Florian Kassel
Alt-Moabit 90C
10559 Berlin
E-Mail: hi@digitale-trends.com
-im Folgenden „D_TRE“ genannt-
Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Hosting- und Wartungsbedingungen (AHWB) gelten ausschließlich für alle Verträge, die ein Vertragspartner als Kunde mit D_TRE über die Erbringung der unter § 2 aufgeführten Hosting- und der unter § 3 aufgeführten Wartungsleistungen abschließt. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der D_TRE (AGB).
(2) Weitergehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn D_TRE diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AHWB und die AGB von D_TRE.
(3) Diese AHWB gelten nicht für Verbraucher.
(4) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen im Bereich des Hostings sowie der Aktualisierung und Wartung der gehosteten Internetseite.
(5) Art und Umfang der Leistungen und ihre Regelmäßigkeit werden im jeweiligen Einzelvertrag über Hosting und/oder Wartungsdienstleistungen aufgeführt.
§ 2 Hostingleistungen
(1) D_TRE erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt D_TRE dem Kunden Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 2 TB gemäß dem Einzelvertrag ablegen.
(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Die Leistungen von D_TRE bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von D_TRE betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist D_TRE nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
(3) D_TRE erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. D_TRE ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 3:00–6:00 Uhr morgens für insgesamt 10 Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
(4) Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von D_TRE arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.
(5) D_TRE ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen von D_TRE zu gewährleisten, so wird D_TRE dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat D_TRE das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
(6) Hat D_TRE dem Kunden statische IP-Adressen zur Verfügung gestellt, kann D_TRE die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Der Kunde wird unverzüglich über die anstehende Änderung informiert.
(7) Leistungsort ist der Standort der von D_TRE genutzten Server. D_TRE ist berechtigt, Serverkapazitäten von Dritten anzumieten, der Standort sich auf dem Territorium der Europäischen Union befindet.
§ 3 Wartungsleistungen
(1) D_TRE verpflichtet sich die im Einzelvertrag bezeichnete Website/n des Kunden laufend nach Abs. 2 zu aktualisieren und zu pflegen.
(2) Die D_TRE verpflichtet sich nach den Vorgaben des Kunden folgende Merkmale der Website/n zu warten:
- Versions-Aktualisierung von WordPress und Plugins,
- Monatliche Sicherung (Backup),
- Tägliche automatisierte Sicherheitstests, die die in dem Einzelvertrag genannte/n Website/n auf mit Malware infizierte Dateien überprüfen,
- Erstellung monatlicher Nutzungsstatistiken,
- Support im Falle von Funktionsstörungen, in der im Einzelvertrag vereinbarten Umfang,
- Content-Pflege, in der im Einzelvertrag vereinbarten Umfang.
(3) D_TRE ist in der Wahl des Leistungsortes frei. Erfordert die Erfüllung ihrer Pflichten die Tätigkeit von D_TRE an einem bestimmten Ort, so ist D_TRE grundsätzlich auch bereit, an diesem Ort tätig zu werden.
(4) D_TRE ist berechtigt, Tätigkeiten an Mitarbeiter und/oder Subunternehmer übertragen. Gegenüber dem Vertragspartner bleibt D_TRE allein für die Leistungserbringung verpflichtet.
§ 4 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Preise für Leistungen für D_TRE richtet sich nach den konkreten Bedingungen des Vertrages und der jeweils aktuellen Preisliste von D_TRE.
(2) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen. D_TRE behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmethoden auszuschließen. Bei Vereinbarung einer Zahlung gegen Rechnungstellung behält sich D_TRE eine Bonitätsprüfung vor. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
(3) Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärungen von D_TRE in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt hat, sofern ihm die Rechnung unverzüglich nach der Erstellung zugegangen ist.
(4) Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Forderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(5) Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oÄ den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von D_TRE oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von D_TRE abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt D_TRE von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
(2) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen D_TRE auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist D_TRE berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. D_TRE wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(3) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte oÄ den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von D_TRE oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von D_TRE abgelegter Daten, so kann D_TRE diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist D_TRE auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. D_TRE wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
(4) Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf den Speicherplatz zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Kunde wird hierüber informiert. Er erhält dann von D_TRE ein neues Passwort zugeteilt. D_TRE ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.
(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt D_TRE das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
(6) Der Kunde darf die von D_TRE zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.
§ 6 Datensicherheit, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Vertragspartner personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes D_TRE von Ansprüchen Dritter frei.
(3) D_TRE wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
(4) D_TRE ist berechtigt, die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag beauftragt.
§ 7 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.
Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
- ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren,
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren,
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren und nur solchen Dritten gegenüber zur Kenntnis bringen, die sich ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet haben und dies auch nur, sofern dies zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages erforderlich ist.
(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 8 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Epidemien
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit D_TRE die Telekommunikationsleistung mit anbietet.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Haftung, Gewährleistung
(1) D_TRE wird die zu erbringenden Leistungen mit jener Sorgfalt durchführen, die nach dem ihr bei Ausführung bekannten Stand der Technik sinnvoll erscheint, und sich um das Erreichen des im Auftrag vereinbarten Zieles und der angestrebten Ergebnisse bemühen, ohne dabei eine weitergehende Garantie, Haftung oder Gewähr für das Erreichen des im Auftrag vereinbarten Zieles und der angestrebten Ergebnisse oder deren industrieller und wirtschaftlicher Verwertbarkeit zu übernehmen.
(2) Die aufgetretenen Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Soweit entgegenstehende Rechte Dritter bekannt werden, teilt D_TRE diese unverzüglich dem Kunden mit, übernimmt aber keinerlei Gewähr dafür, dass die bei der Durchführung der Dienstleistungen erzielten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind.
(4) Die Gewährleistung richtet sich, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Die Haftung von D_TRE, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher, vertragszweckgefährdender Pflichten sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften D_TRE, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei Fahrlässigkeit. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(6) Bei einem Rechtsmangel aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter haftet D_TRE nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, der Vertragspartner das im Auftrag vereinbarte und erzielte Ergebnis vertragsgemäß benutzt und insoweit von dem Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird und der Vertragspartner D_TRE über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat.
(7) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für eine Haftung bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf Produkthaftung resultieren.
§ 10 Kündigung
(1) Grds. werden Verträge mit einer Mindestlaufzeit geschlossen. Diese sind nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Sofern ein Vertrag als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet ist, ist diese nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende durch Erklärung in Textform kündbar. Sollte ein Vertrag nicht zum Vertragsende gekündigt werden, verlängert sich das Vertragsverhältnis um 12 Monate.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für D_TRE insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner:
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von einer monatlichen Gebühr in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- mit der Nutzung der jeweiligen Dienstleistung offensichtlich gegen Gesetze verstößt,
- trotz Abmahnung (sofern eine Umgestaltung der Nutzung der Dienstleistung zumutbar ist) innerhalb angemessener Frist seine Nutzung der Dienstleistung nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen, oder
- schuldhaft oder fahrlässig gegen die Vertragsbedingungen verstößt.
In diesen Fällen erlöschen alle Rechte des Kunden an der Dienstleistung.
(3) Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Textform, welche auch durch Telefax und/oder E-Mail als gewahrt gilt
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Berlin, soweit keine andere ausschließliche Gerichtszuständigkeit gesetzlich vorgegeben ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.